Videosprechstunde

Sollte aufgrund der Erkrankung oder der Entfernung zur Praxis der Weg hierher nicht möglich oder sehr umständlich sein, besteht die Möglichkeit der Durchführung einer  Videosprechstunde auch für Neupatient*innen. 
Hierfür benötigen Sie lediglich einen Internetzugang über einen aktuellen Webbrowser und örtliche Rahmenbedingungen, die eine Videogespräch in vertraulicher Athmospähre zulassen. Nachdem wir im Vorfeld (auch möglich am selben Tag) einen Termin ausgemacht haben erhalten Sie von mir einen Zugangcode mit dem Sie sich unter https://video.redmedical.de/ in die Sitzung einwählen können.

Die Terminabsprache erfolgt entweder durch ihre Buchung unter Online-Terminbuchung  oder Sie schicken per E-mail eine Terminanfrage, die sicher taggleich beantwortet wird.  
Voraussetzung hierfür ist, das Sie einwilligen, dass wir Ihnen per E-mail den Zugangscode für die Videosprechstunde zukommen lassen. Durch die Angabe der E-Mail Adresse in der  der Terminbuchung oder das Senden einer Terminanfrage für die Videosprechstunde per E-mail wird die Einwilligung als gegeben angesehen. Für evtl. weitere Absprachen oder notwendige kurzfristige Änderungen bitte ich immer eine aktuelle Telefonnummer mitzuteilen. 

Es gelten selbstverständlich höchste Datensicherheitsrichtlinien mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und es gehen keinerlei Daten an Dritte. Bis auf Ihren Namen, den auch nur ich zu sehen bekomme, müssen Sie keine weiteren Daten angeben und benötigen lediglich zur Legitimation mir gegenüber und um eine Abrechnung mit der Kranknenkasse zu legitimieren am Anfang der Sprechstunde ihren Ausweis oder ihre Versicherungskarte (zwingend notwendig bei Neupatient*innen). 

Einzelheiten zum Datenschutz, Ablauf und den rechtlichen Rahmenbedingungen der Videosprachstunde finden Sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und auf der Seite des zurzeit genutzten Anbieters RED Medical Systems GmbH, wo auch eine detaillierte Anleitung zu finden ist. 

Der Dienst ist für Sie selbstverständlich kostenlos und die Kosten der Behandlung wird wie bei einer Vostellung in der Praxis durch gesetzliche Krankenkasse übernommen.

Sollte im jeweiligen Quartal die Versichertenkarte noch nicht in der Praxis eingelesen worden sein, übernehmen Sie die Gewähr für einen bestehenden Versicherungsschutz durch die mündliche Bestätigung eines bestehenden Versicherungsschutzes am Anfang des Gesprächs. Optimalerweise sollte ein Einlesen der Karte denooch im Verlauf des Quartals nachgeholt werden. Sollte dennoch kein Versicherungsschutz bestehen, sind wir berechtigt eine Privatrechnung auszustellen. 

 
 
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