Hautkrebsscreening

Genetische Disposition, Hauttyp, Sonnenlichteinstrahlung und nicht zuletzt das Alter sind Risikofaktoren für unterschiedliche Arten von bösartigen Veränderungen der Haut, wie dem schwarzen Hautkrebs (Malignes Melanom) und dem weißen Hautkrebs (Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom).

Ab einem Alter von 35 Jahren steht allen gesetzlich Versicherten ein Hautkrebsscreening zu. Dies kann direkt hautärztlich oder auch durch andere Ärzt*innen mit dahingehend erfolgter Fortbildung, z.B. auch im Rahmen der Check Up 35 Untersuchung, durchgeführt werden.
Dazu wird nach einem Anamnesegespräch die gesamte Hautoberfläche visuell mit bloßem Auge nach auffälligen Veränderungen untersucht. Sollten sich hierbei Auffälligkeiten ergeben wird eine fachärztliche Vorstellung zur weiteren Abklärung in die Wege geleitet.
In diesen Zusammenhang sei die Wichtigkeit der eigenständigen Beobachtung von vorhandenen oder neu aufgetreten Hautveränderungen und der Schutz vor starker Sonneneinstrahlung durch Kleidung oder Sonnenschutzmitteln erwähnt, da hier sowohl der Sonnenbrand, welcher meist sehr unangenehm ist, aber auch die kumulative Exposition über die Jahre hinweg, was in der Regel zunächst nicht als negativ wahrgenommen wird, Risikofaktoren darstellen.

Termine hierfür sind bitte nach Rücksprache und nicht eigenständig auszumachen, da wie bei anderen Vorsorgeuntersuchungen die vorliegende Berechtigung und ggf. die Planung von kombinierten Untersuchungen geklärt werden soll.

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