IGel und Privatleistungen 

Im Rahmen der allgemeinmedizinischen Behandlung spielt die Art der Versicherung für mich und bei uns in der Praxisgemeinschaft Helmers-Neurath keine Rolle. Grundsätzlich, wobei  Ausnahmen die Regel bestätigen, decken die gesetzlichen Krankenversicherungen medizinisch sinnvolle Diagnostiken und Therapien ab, sodass für Sie als gesetzlich-versicherte Person im Normalfall durch die Behandlung in meiner Praxis keine zusätzlichen Kosten entstehen.  
Ausnahmen hiervon sind z.B. 

  • Reiseimpfungen, welche jedoch in den allermeisten Fällen durch die gesetzlichen Gesundheitskassen zurückerstattet werden und die privat zu leistende, jedoch zwingend zu erfolgende Reiseimpfberatung;
  • Atteste, welche für private Zwecke oder auch zur Vorlage am Arbeitsplatz genutzt werden sollen, solange es sich nicht um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handelt;
  • Belehrungen gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), vor Beginn einer Arbeit im Lebensmittelbereich; 
  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) 


Zu erwähnen ist hier, dass die Berufsordnung für Ärzte vorgibt, dass ärztliche Leistungen mit bestimmten Ausnahmen grundsätzlich vergütet werden müssen und kostenlose Behandlung und Leistungen, was auch die hier aufgeführten Leistungen einschließt, nicht zulässig sind. Die Vergütung erfolgt dann nach der Gebührenordnung für Ärzt (GOÄ) oder in einigen Fällen, wie z.B. bei den Belehrungen gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in pauschaler Höhe. Es bietet sich an die ungefähre Höhe der Kosten im Vorfeld zu erfragen. 

 
 
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